| Infos von A - Z |
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der gewünschten Information. |
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| A.... |
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| Absenzenordnung
der Kinder und der Lehrpersonen |
Die „Absenzenordnung
SchülerInnen“ zeigt auf, wie das Absenzen-, Urlaubs- und Dispensationswesen
geregelt ist und stellt eine einheitliche Regelung an der Schule sicher.
1. Definition
- Als Absenz gilt jede entschuldigte oder unentschuldigte Abwesenheit
von der Schule.
- Als unentschuldigte Absenz gilt jedes Versäumen des Unterrichts
ohne erbrachte Entschuldigung.
2. Entschuldigungsgründe
Als Entschuldigungsgründe gelten insbesondere:
- Krankheit oder Unfall der Schülerin oder des Schülers.
- Höhere Gewalt, insbesondere Witterungs- und Strassenverhältnisse,
die den Schulbesuch verunmöglichen.
- Tod von Familienangehörigen oder Bezugspersonen.
- ausserordentlicher Arztbesuch
- Jokertage
- bewilligte Urlaube
3. Meldung der Absenz
- Die zuständige Lehrperson ist im Voraus oder unmittelbar nach
Eintreten eines Entschuldigungsgrundes zu benachrichtigen.
- Bei Absenzen wegen Krankheit und Unfall des Schulkindes von mehr als
drei Tagen nehmen die Erziehungsberechtigten direkt Kontakt mit der
Klassenlehrperson auf.
- Bei Absenzen von mehr als fünf Tagen kann die Klassenlehrperson
ein ärztliches Zeugnis verlangen.
- Fehlt ein Kind unentschuldigt im Unterricht, nimmt die zuständige Lehrperson spätestens bis 15 Minuten nach Unterrichtsbeginn mit den Erziehungsberechtigten telefonisch Kontakt auf.
4. Jokertage
- Jede Schülerin und jeder Schüler hat pro Schuljahr Anspruch
auf maximal zwei Jokertage.
- Die Jokertage können innerhalb eines Schuljahres kumuliert oder
auf Halbtage verteilt werden.
- Nicht bezogene Jokertage können nicht auf das nächste Schuljahr
übertragen werden.
- Die Jokertage können frei eingesetzt werden für:
> Private Anlässe (Familienfeste, Reisen, Ferienverlängerungen,
u.s.w.)
> Anlässe von Vereinen und Organisationen (Sport- und Kulturveranstaltungen)
- Die Erziehungsberechtigten sorgen in Absprache mit der betroffenen
Lehrperson dafür, dass der versäumte Schulstoff wenn nötig
nachgeholt wird.
- Die Jokertage sind durch die Erziehungsberechtigten spätestens
1 Tag im Voraus der Klassenlehrperson schriftlich, ohne Begründung
bekannt zu geben.
- Die Jokertage dürfen nicht bezogen werden bei schon geplanten
oder angekündigten Klassen- oder Schulanlässen und Prüfungen.
- Die Klassenlehrperson führt Buch über die bezogenen Jokertage.
5. Urlaub und Dispensation
- Urlaube, welche den unter 4. genannten Anspruch übersteigen,
müssen mindestens 4 Wochen vor Urlaubsbeginn schriftlich und begründet
(mit dem Urlaubsformular) der Klassenlehrperson zuhanden der zuständigen
Instanz (siehe 7. Verantwortung) eingereicht werden.
- Download als pdf-Dokument:
Urlaubsgesuch
6. Sanktionen
- Bei unentschuldigten Absenzen von weniger als 2 Tagen ist folgender
Ablauf zu befolgen:
1. Aussprache zwischen der Klassenlehrperson und den Erziehungsberechtigten
2. Im Wiederholungsfall wird eine schriftliche Ermahnung von der Schulleitung
an die Erziehungsberechtigten gerichtet.
- Im Wiederholungsfall oder bei längeren unentschuldigten Absenzen
kann der Schulrat die Erziehungsberechtigten auf Antrag der Schulleitung
ermahnen oder mit Busse bis zu 5'000 Franken bestrafen (§69 Bildungsgesetz).
7. Verantwortung
Für die Einhaltung der Absenzenordnung sind die Erziehungsberechtigten
und die Lehrpersonen verantwortlich.
Für die Bewilligung von Beurlaubungen sind zuständig und verantwortlich:
> Entschuldigte Absenzen und Jokertage: die Klassenlehrpersonen
> Urlaube und Dispensationen (siehe 5.): die Schulleitung
> Urlaube länger als zwei Wochen: der Schulrat
Die Klassenlehrpersonen führen Buch über die Absenzen und die
bezogenen Jokertage. Die Kontrolle obliegt der Schulleitung.
Schulleitung und Schulrat bewahren die bewilligten Urlaubsgesuche auf. |
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| Amt für Volksschulen |
| Link:
www.avs.bl.ch |
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| Anmelden an unsere
Schule |
Bitte drucken Sie das
unten stehende Anmeldeformular aus und schicken Sie es ausgefüllt
per Post an die Schulleitung der Primarschule Sissach.
Melden Sie Ihr Kind bei der momentanen Lehrperson ab und vereinbaren Sie
mit ihr, wer die Zeugnisse und die schulärztlichen Unterlagen dem
neuen Schulort überbringt. Sobald wir Ihr Kind in einen Kindergarten
oder eine Klasse eingeteilt haben, erhalten Sie von uns einen Brief mit
der Klassenbezeichnung und der Adresse der zuständigen Lehrperson.
Anmeldeformular.pdf
Wenn Sie Fragen zum Eintritt in unsere Schule haben, wenden Sie sich bitte
an unser Sekretariat.
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| Austritt
aus der Schule |
| Ihr Kind verlässt unsere
Schule. Bitte melden Sie sich möglichst frühzeitig bei der Lehrperson
Ihres Kindes und geben Sie die neue Adresse und den neuen Schulort an. Die
Lehrperson füllt dann die Übertrittsanzeige aus und diese wird
an die neue Schule geschickt. |
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| B.... |
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| Begabungs- und Begabtenförderung |
Auf Antrag des Schulpsychologischen Dienstes werden Kinder mit ausserordentlichen Fähigkeiten in einem oder mehreren Bereichen einzeln innerhalb oder in einer Gruppe ausserhalb der Klasse von einer Lehrperson mit einer speziellen Weiterbildung gefördert. Dies findet in der Regel während der Unterrichtszeit statt und ist gratis.
Das Konzept zur Begabungs-und Begabtenförderung können Sie als pdf-Dokument ansehen.
Konzept_Begabungsfoerderung.pdf
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| Bibliothek
(Kirchgasse 11) |
Der Kindergarten und die
Primarschule benutzen die Gemeindebibliothek. Alle Kinder können
dort auch in der Freizeit Bücher und andere Medien ausleihen. Das
Nähere regelt die Bibliotheksordnung.
www.bibliothek.sissach.ch
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Öffnungszeiten:
- Dienstag, 15.00 - 20.00 Uhr
- Mittwoch, 12.00 - 18.00 Uhr
- Donnerstag, 9.30 - 11.30 Uhr
- Freitag, 15.00 - 18.00 Uhr
- Samstag, 9.30 - 11.30 Uhr
In den Schulferien hat die Bibliothek jeden Dienstag und Freitag geöffnet.
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| Blockzeiten an
unserer Schule |
In Sissach gelten für
den Kindergarten und die Primarschule vormittags reduzierte Blockzeiten
von 8.50 Uhr bis 11.50 Uhr. Im ersten Halbjahr der 1. Klasse wird von dieser
Blockzeitenregelung abgewichen.
Der Unterricht beginnt an einigen Wochentagen aber auch schon um 8.00 Uhr,
und auch die Nachmittagszeiten sind unterschiedlich.
Die Einführungsklassen und Kleinklassen haben noch keine Blockzeiten. |
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| C.... |
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| Computer |
| Wir unterhalten einen kleinen
Computerraum mit fünf Schülerstationen, welche von den SchülerInnen
während dem Unterricht benutzt werden können. Einige Klassen haben
eigene Computer als zusätzliche Arbeitsstationen in ihren Schulzimmern. |
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| D.... |
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| Deutsch als Zweitsprache |
Für fremdsprachige Kinder
mit unvollständigen Deutschkenntnissen werden Förderkurse in kleinen
Gruppen angeboten. Der Besuch findet in der Regel während des Unterrichts
statt und ist gratis.
Nähere Informationen erhalten Sie durch die Klassenlehrperson. |
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| Dispensation |
| siehe Absenzenordnung |
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| E.... |
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| Elterngespräche |
| Es ist wichtig und deshalb
auch gesetzlich vorgegeben, dass Eltern und Schule in regelmässigem
Kontakt stehen und Informationen austauschen, die für die Entwicklung
und Förderung des Kindes bedeutend sind. Gesundheitliche Besonderheiten,
zu berücksichtigende Schwächen oder Eigenheiten und ihre Hintergründe
können von der Lehrperson nur dann verantwortungsvoll berücksichtigt
werden, wenn die Eltern ihr diese Inhalte anvertrauen. Die Lehrpersonen
unterstehen der Schweigepflicht. |
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| Einzeltherapie |
| siehe Spezielle
Förderung |
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| F.... |
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| Ferien |
| Die aktuellen Feriendaten
finden Sie hier: Ferien
Kt. BL |
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Ferien und schulfreie Tage Primarschule und
Kindergarten Sissach: Ferien-PSSI_10-12.pdf |
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| Ferienverlängerung |
| siehe Absenzenordnung |
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| Download als pdf-Dokument:
Urlaubsgesuch |
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| Förderunterricht |
| siehe Spezielle
Förderung |
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| Formulare |
Download als pdf-Dokument:
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| Fundgegenstände |
Fundgegenstände werden
im Schulhaus im Erdgeschoss in einer grossen Kiste gesammelt. Gefundene
Wertgegenstände werden in einer abgeschlossenen Vitrine ausgestellt
und können mit der Klassenlehrperson abgeholt werden.
Vor den Sommerferien und vor den Fasnachtsferien werden alle nicht abgeholten
Fundgegenstände noch einmal eine Woche lang zum Abholen ausgestellt,
bevor sie entsorgt werden. |
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| H.... |
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| Hausaufgabenbegleitung |
Dieses Angebot der Gruppe "Frauen für Familien" der kath. und ref. Kirchgemeinden Sissach steht allen Kindern der Primarschule Sissach offen. Die Hausaufgabenbegleitung findet am Montag, Dienstag und Donnerstag von 15.30 bis 17.15 Uhr im "Mittagstischhaus" (Gottesackerweg 1) statt.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrpersonen oder gehen Sie mit Ihrem Kind ein erstes Mal mit zur Hausaufgabenbegleitung. |
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| Haus- und Schulwegordnung
Kindergarten |
1.
Ziel und Zweck
Die Hausordnung und die Schulwegordnung des Kindergartens sollen einen
geregelten Kindergartenbetrieb sicherstellen und den Kindern, den LehrerInnen
sowie den nicht unterrichtenden MitarbeiterInnen des Kindergartens den
Umgang miteinander erleichtern.
2. Geltungsbereich
Die Hausordnung Kindergarten gilt für das Gebäude und den Garten
des betreffenden Kindergartens. Die Schulwegordnung gilt für alle
Kindergärten in Sissach.
3. Verantwortung
Jede Lehrperson des Kindergartens ist für die Einhaltung ihrer Hausordnung
und der gemeinsamen Schulwegordnung verantwortlich.
4. Inhalt
- Hausordnung im Kindergarten
Jeder Kindergarten hat seine eigene Hausordnung.
- Schulwegordnung
Der Weg in den Kindergarten und wieder nach Hause liegt im Verantwortungsbereich
der Eltern. Die südlich der Hauptstrasse wohnenden Kinder werden
angehalten, die Fussgängerunterführung oder den Fussgängerstreifen
bei der Ampel zu benützen.
- Verabschiedung ausserhalb des Kindergartens
Ist eine Lehrperson mit der Klasse unterwegs, kann sie auf dem Rückweg
ein Kind in der Nähe der Wohnung verabschieden. Das schriftliche
Einverständnis der Eltern wird anfangs Schuljahr eingeholt.
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| Haus-,
Pausenplatz- und Schulwegordnung Primarschule |
1. Ziel und Zweck
Die Haus-, Pausenplatz- und Schulwegordnung der Primarschule sollen einen
geregelten Schulbetrieb sicherstellen und den SchülerInnen, den LehrerInnen
sowie den nicht unterrichtenden MitarbeiterInnen der Schule den Umgang
miteinander erleichtern.
2. Geltungsbereich
Die Hausordnung gilt für die Primarschule mit ihren verschiedenen
Gebäuden. Die Pausenplatzordnung gilt für den Pausenplatz südlich
und westlich des Schulhauses und der Turnhalle.
3. Verantwortung
Jede Lehrperson ist für die Einhaltung der gemeinsamen Haus-, Pausenplatz-,
und Schulwegordnung der Primarschule mitverantwortlich und greift ein,
wenn sie ein Überschreiten der Abmachungen feststellt, und zwar nicht
nur bei den Kindern der eigenen Klasse. Jede Klassenlehrkraft sorgt dafür,
dass die SchülerInnen den Inhalt der Schulordnung kennen und dass
Interventionen von anderen Lehrpersonen akzeptiert werden.
Die Konsequenzen bei Überschreitungen muss der Konvent regelmässig
besprechen und gemeinsam festlegen.
4. Hausordnung im Schulhaus
- Die Kinder betreten beim ersten Läuten (5 Minuten vor Unterrichtsbeginn)
das Schulhaus und begeben sich direkt ins Unterrichtszimmer.
- Die Lehrkräfte beginnen den Unterricht pünktlich.
Die kurzen Pausen können durch die Lehrkräfte festgelegt werden.
Die SchülerInnen stehen dabei unter Aufsicht der Lehrpersonen und
dürfen bei einem Aufenthalt im Gang die anderen Klassen nicht stören.
- Der Südeingang wird nur von SchülerInnen des Parterres benutzt.
- Die Kinder tragen im Schulzimmer Finken.
- Während der grossen Pause verlassen alle Kinder das Schulhaus.
Die Lehrpersonen sorgen dafür, dass die Kinder pünktlich in
die Pause gehen können (Turnstunde pünktlich beenden). Sie
halten die Kinder dazu an, dass diese anfangs oder nach der Pause das
WC aufsuchen.
- Die SchülerInnen betreten das Schulhaus erst beim Pausenläuten.
Sie halten sich bis dahin auf dem Pausenplatz auf. Gänge und WC-Anlagen
sind keine Aufenthaltsräume.
- Während der Schulstunden wird ruhig durch das Schulhaus gegangen.
- Während der Schulstunden müssen Aktivitäten um das
Schulhaus unter Rücksichtnahme des übrigen Unterrichtsgeschehens
gestaltet werden.
- Nach Schulschluss dürfen sich die Kinder nur in Anwesenheit ihrer
Lehrperson im Schulhaus aufhalten.
Ausnahmen bewilligt die Klassenlehrperson.
- Im Schulhaus ist es verboten, die rollenden Spiel- und Sportgeräte
zu benützen (Rollerskates und Kickboards) oder damit zu
spielen (Bälle).
Die Kickboards werden vor dem Betreten des Pausenplatzes in den dafür vorgesehenen Ständern an der Nordseite des Schulhauses abgestellt. Die Haftung für Beschädigungen und Diebstähle wird abgelehnt.
- Persönliche elektronische Geräte dürfen während
der Schule nicht benutzt werden.
- Fundgegenstände dürfen nur von der eigenen Klassenlehrkraft
herausgegeben werden.
- Über die Mittagszeit und bei Tagesschulschluss schliesst die
Lehrperson das Schulzimmer, die Turnhalle und Werkräume ab und
kontrolliert, ob alle Fenster geschlossen und alle Lichter gelöscht
sind.
- Ab 17.30 Uhr sind das LehrerInnenzimmer und die Eingangstüren
des Schulhauses zu schliessen. Jede Lehrkraft kontrolliert vor dem Abschliessen
des LehrerInnenzimmers, ob der Kopierapparat abgeschaltet und das Licht
gelöscht ist.
- Die Benützung des LehrerInnenzimmers als Gruppenraum ist erlaubt.
SchülerInnen dürfen nur unter Aufsicht der Lehrperson den
Kopierapparat benutzen. Nur in ganz dringenden Fällen dürfen
SchülerInnen auf Geheiss der Klassenlehrkraft telefonieren.
- Auf dem ganzen Schulhausareal und in den Schulhäusern gilt Rauchverbot.
5. Pausenplatzordnung
- Die Lehrpersonen sind verantwortlich, dass die SchülerInnen das
Schulhaus während der grossen Pause verlassen.
- Die Pausenaufsicht (zwei Lehrpersonen) hält sich während
der ganzen Pause auf dem Pausenareal auf.
- Den SchülerInnen stehen für den Pausenaufenthalt die Plätze
südlich und westlich von Schulhaus und Turnhalle zur Verfügung.
Der Platz nördlich des Schulhauses ist Parkplatz. Die SchülerInnen
dürfen den Pausenplatz nicht verlassen.
- Auch die SchülerInnen, welche vor oder nach der grossen Pause
den Unterricht im Feuerwehrmagazin besuchen, verbringen die Pause auf
dem Pausenplatz.
- Eine Hinweistafel an beiden Ausgängen zeigt an, ob das Betreten
aller Rasenflächen erlaubt ist. Der Hauswart ist für das Aufstellen
der Hinweistafel verantwortlich. Die Pausenaufsicht sorgt für konsequente
Einhaltung dieser Regel (Meldung an Klassenlehrkraft).
- Fussballspiele und Unihockey (nach speziellem Plan) finden nur auf
dem Areal hinter der Turnhalle und auf dem roten Platz statt; Schneeballschlachten
nur hinter der Turnhalle.
- Generell verboten sind Wasserballons und spielzeugähnliche und
richtige Waffen. Der Konvent kann weitere Verbote erlassen.
- Der Spielkasten und die -truhe werden von 5. Klässlern betreut,
diese warten vor der grossen Eingangstüre (nicht im Schulgebäude),
die Türe bleibt während der Pause offen.
- Abfälle (Znünipapier, Milchpackungen etc.), PET und Kompost
gehören in die entsprechenden Abfallbehälter.
- Der Pausenplatz wird einmal wöchentlich durch eine Klasse gereinigt.
Der Einsatz erfolgt nach einem Plan.
- Das Velo fahren, das Fahren mit Rollerskates und –boards auf
dem Pausenplatz ist ausserhalb der Schulzeit erlaubt. (Mo, Di, Do, Fr ab 16.00 Uhr, Mittwochnachmittag und am Wochenende)
> Mofa fahren ist generell verboten.
6. Schulwegordnung
- Der Weg in die Schule und wieder nach Hause liegt im Verantwortungsbereich
der Eltern. Die südlich der Hauptstrasse wohnenden Kinder werden
angehalten, die Fussgängerunterführung oder den Fussgängerstreifen
bei der Ampel zu benützen.
- Die Kinder dürfen von der 4. Klasse an mit den Velo zur Schule
kommen. Diese Regelung wird den Eltern zur Einhaltung empfohlen. Die
Velos werden in den Veloständern nördlich des Schulhauses
oder hinter dem Werkhof abgestellt.
- Wechselt eine Lehrperson während der Unterrichtszeit den Schulort
(Turnen in der Bützenen, Schlittschuh fahren, Schwimmbadbesuch,
...), vereinbart sie anfangs des Schuljahres mit allen Eltern schriftlich
(Formular), wie dieser Wechsel stattfindet.
- Verabschiedung ausserhalb des Schulhauses
Ist eine Lehrperson mit der Klasse unterwegs, kann sie auf dem Rückweg
ein Kind in der Nähe der Wohnung verabschieden. Das schriftliche
Einverständnis der Eltern wird anfangs Schuljahr eingeholt.
- Die Eltern bestimmen mit dem Kind den sichersten Weg zum Schulhaus. Die Eltern werden gebeten, das Kind auf dem Schulweg einige Male zu begleiten und es auf gefährliche Stellen aufmerksam zu machen.
- Die Eltern werden gebeten, die Kinder nicht mit dem Auto in die Schule zu fahren, denn der Verkehr um das Schulhaus steigt dadurch beachtlich, und es entstehen immer wieder gefährliche Situationen für andere Kinder.
- Bei Fahrten mit dem Velo während der Schulzeit gilt eine allgemeine
Helmtragpflicht.
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| I.... |
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| Informationsbroschüre |
| Eine jährlich aktualisierte Informationsbroschüre wird allen Eltern verteilt. Hier können Sie die aktuelle infobroschüre downloaden: Infobroschuere-10_11.pdf |
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| J.... |
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| Jokertage |
| siehe Absenzenordnung |
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| K.... |
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| Krankheit |
| siehe Absenzenordnung |
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| Kinder und Jugendpsychiatrischer
Dienst |
| siehe www.kpd.ch/kjpd/ |
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| Kunsteisbahn |
Nach den Herbstferien bis
zu den Sportferien gehen die Primarschülerinnen und -schüler regelmässig
auf die Kunsteisbahn.
Die Kinder können für diese Zeit in der Schule Schlittschuhe mieten.
(Mietkosten für die 1. und 2. Klassen Fr. 15.–, für die
3. - 5. Klassen Fr. 20.–) |
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| Konflikte |
Bei Unklarheiten oder
Differenzen mit der Lehrperson Ihres Kindes bitten wir Sie, mit ihr direkt
die Situation zu besprechen.
Erst wenn das Problem nicht bereinigt werden kann, bietet sich die Schulleitung
den Eltern wie auch der Lehrperson zur Klärungshilfe an. |
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| L.... |
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| Lehrpersonen |
| Alle Lehrpersonen an unserer
Schule finden Sie auf diesem
pdf-Dokument (Download 41 KB). |
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| Leitbild |
Das "Leitbild
Kindergarten und Primarschule Sissach" richtet sich an alle, an unserer
Schule beteiligten Personen
- Kinder
- Lehrpersonen
- Erziehungsberechtigte
- Schulleitung
- Schulrat
- Sekretariat
- Hauswart
- Reinigungspersonal
Atmosphäre
An unserer Schule begegnen wir uns alle mit Echtheit, Wertschätzung
und Respekt. Darauf basierend schaffen wir klare Rahmenbedingungen, die
Raum für offenes und entspanntes Zusammenarbeiten, sowie für
lebendiges und vertieftes Lernen und Spielen geben.
Unterricht
Der Unterricht an unserer Schule fördert das Kind bestmöglich
in seiner individuellen Entwicklung und schafft einen Bezug zu seiner
Lebenswelt. Er basiert auf dem kantonalen Lehrplan.
Kollegium
In unserem vielfältigen, durchmischten Kollegium schätzen und
respektieren wir die verschiedenen Fähigkeiten und Meinungen der
einzelnen Persönlichkeiten. Daraus entsteht eine Gemeinschaft, in
der sich alle wohlfühlen. Um dies zu fördern, setzen wir regelmässig
Zeit ein.
Zusammenarbeit
Die Lehrpersonen nehmen Kontakt zu den Erziehungsberechtigten auf und
pflegen den regelmässigen Informationsaustausch zum Wohle des Kindes.
Infrastruktur
Unsere Schule hat genügend Innenräume und Aussenanlagen, die
den Anforderungen eines zeitgemässen Unterrichts genügen.
siehe auch >
Leitbild |
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| M.... |
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| Mittagstisch |
Die Gemeinde bietet für die Kinder der Primarschule einen Mittagstisch an. Dieser findet während der Schulzeit jeweils von Montag bis Freitag von 12.00 Uhr bis 13.30 Uhr im "Mittagstischhaus" (Gottesackerweg 1) statt, sofern mindestens 5 Kinder angemeldet sind. Die Anmeldung und die Betriebsordnung befinden sich auf der Homepage der Gemeinde.
www.sissach.ch/Mittagstisch-Primarschule-und-Kindergarten.428.0.html |
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| P.... |
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| Pausenverpflegung |
Primarschule
In der 10 Uhr-Pause bietet unser Hauswart, Herr Zeller, folgende Verpflegung
an:
> Pausenbrötchen zu 80 Rappen
> Pausenäpfel werden von November bis März angeboten. Entsprechende
Bonkarten können über die Klassenlehrperson bezogen werden.
Dieses Angebot soll nicht die Pausenverpflegung des Elternhauses konkurrenzieren,
sondern eine Alternative zum Süsswarenkonsum darstellen.
Wichtig ist, dass Ihr Kind zu einer sinnvollen Zwischenverpflegung kommt.
Kindergarten
Es wird nur am Vormittag ein gemeinsames Znüni eingenommen. Bitte
achten sie auf ein gesundes Znüni. |
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| Pausenordnung |
| siehe Hausordnung |
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| Privatschulen |
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| S.... |
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| Schularzt |
Im freiwilligen Kindergartenjahr
und im 4. und 7. Schuljahr werden die Schülerinnen und Schüler
auf Weisungen der Volkswirtschaft- und Sanitätsdirektion BL auf ihren
Gesundheitszustand hin untersucht. Die Kontrollen sind obligatorisch.
Die Eltern haben die Wahl, die Untersuchung durch den Schularzt oder den
Privatarzt ausführen zu lassen. Die Kosten bei einer Untersuchung
durch den Privatarzt gehen zu Lasten der Eltern.
Den Untersuchungstermin mit den entsprechenden Unterlagen erhalten Sie
jeweils vom Schulärztlichen Dienst Sissach.
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Kindergarten und 1. Klasse
Dr. med. Befekadu Makonnen
Postgasse 5, 4450 Sissach |
Telefon: |
061 971 43 43 |
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4. Klasse
Dr. med. Martin Schwab
Kirchgasse 17, 4450 Sissach |
Telefon: |
061 971 82 80 |
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| Schulfreie Tage |
Die Ferienregelung und schulfreie
Tage für den Kindergarten und die Primarschule Sissach finden Sie auf
diesem pdf-Dokument: > Ferien-PSSI_08-10.pdf |
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| Schulpsychologischer
Dienst |
Schulpsychologischer Dienst
4410 Liestal |
Telefon: |
061 926 70 20 |
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| Schulweg |
| siehe Hausordnung |
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| Schulzahnpflege |
In unserer Gemeinde können
sich die Kinder durch private Schulzahnärzte zu günstigeren
Tarifen behandeln lassen. Es wird ein Mal pro Jahr zur Kontrolle aufgeboten.
Anmeldeformulare werden durch die Lehrperson verteilt.
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Markus Bracher
Bergweg 2, 4450 Sissach |
Telefon privat: |
061 971 17 92 |
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| Schlittschuhvermietung |
| siehe Kunsteisbahn |
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| Sekretariat |
Esther Itin
Schulstrasse 7 |
Telefon: |
061 976 13 61 |
Email |
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| Bürozeiten: |
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| Dienstag |
14.00 - 17.00 Uhr |
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| Donnerstag |
09.00 - 11.45 Uhr |
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| Spezielle
Förderung |
Kinder mit besonderen Bedürfnissen
im schriftsprachlichen und mathematischen Bereich können von folgenden
Angeboten profitieren:
Einzeltherapie: Die Eltern oder die Lehrperson(nur mit dem Einverständnis
der Eltern) melden das Kind beim Schulpsychologischen Dienst (SPD) an. Ergibt
sich aus der Abklärung ein Therapiebedarf stellt der SPD Antrag an
die Schulleitung für die Bewilligung und die Finanzierung. Die Einzeltherapie
findet während oder ausserhalb des Unterrichtes statt.
Fördergruppen: Im 2. und 3. Schuljahr besteht ein niederschwelliges,
präventives Angebot für Sprache und Mathematik. Es versucht, sich
abzeichnende Schwierigkeiten aufzufangen. Die Zuweisung erfolgt über
die Begutachtung von Klassenarbeiten und die Alltagserfahrungen der Klassenlehrperson
mit dem Kind. Bei der Auswahl ist die Lehrperson der speziellen Förderung
mitbeteiligt. Mit dem schriftlichen Einverständnis der Eltern beantragt
die Förderlehrperson bei der Schulleitung die benötigte Anzahl
Förderstunden.
Die Förderlehrperson arbeitet mit der Klassenlehrperson zusammen, mit
dem Ziel, entstandene Lernlücken aufzuarbeiten. Der Förderunterricht
findet in Gruppen während des Unterrichtes statt. |
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| U.... |
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| Urlaube |
| siehe Absenzenordnung |
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| Download als pdf-Dokument:
Urlaubsgesuch |
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| Unterrichtsbesuche |
| Der Besuch im Unterricht
Ihres Kindes ist Bestandteil Ihres Elternrechtes. Sie erhalten dadurch Einblick
in die Schultätigkeit Ihres Kindes. Sprechen Sie sich bitte im Voraus
mit der Lehrperson ab. |
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| W.... |
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| Wegzug |
| siehe Austritt
aus der Schule |
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| Z.... |
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| Znüni |
| siehe Pausenverpflegung |
nach oben
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