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A....
 
Absenzenordnung der Kinder und der Lehrpersonen

Die „Absenzenordnung SchülerInnen“ zeigt auf, wie das Absenzen-, Urlaubs- und Dispensationswesen geregelt ist und stellt eine einheitliche Regelung an der Schule sicher.

1. Definition

  • Als Absenz gilt jede entschuldigte oder unentschuldigte Abwesenheit von der Schule.
  • Als unentschuldigte Absenz gilt jedes Versäumen des Unterrichts ohne erbrachte Entschuldigung.

2. Entschuldigungsgründe
Als Entschuldigungsgründe gelten insbesondere:

  • Krankheit oder Unfall der Schülerin oder des Schülers.
  • Höhere Gewalt, insbesondere Witterungs- und Strassenverhältnisse, die den Schulbesuch verunmöglichen.
  • Tod von Familienangehörigen oder Bezugspersonen.
  • ausserordentlicher Arztbesuch
  • Jokertage
  • bewilligte Urlaube


3. Meldung der Absenz

  • Die zuständige Lehrperson ist im Voraus oder unmittelbar nach Eintreten eines Entschuldigungsgrundes zu benachrichtigen.
  • Bei Absenzen wegen Krankheit und Unfall des Schulkindes von mehr als drei Tagen nehmen die Erziehungsberechtigten direkt Kontakt mit der Klassenlehrperson auf.
  • Bei Absenzen von mehr als fünf Tagen kann die Klassenlehrperson ein ärztliches Zeugnis verlangen.
  • Fehlt ein Kind unentschuldigt im Unterricht, nimmt die zuständige Lehrperson spätestens bis 15 Minuten nach Unterrichtsbeginn mit den Erziehungsberechtigten telefonisch Kontakt auf.


4. Jokertage

  • Jede Schülerin und jeder Schüler hat pro Schuljahr Anspruch auf maximal zwei Jokertage.
  • Die Jokertage können innerhalb eines Schuljahres kumuliert oder auf Halbtage verteilt werden.
  • Nicht bezogene Jokertage können nicht auf das nächste Schuljahr übertragen werden.
  • Die Jokertage können frei eingesetzt werden für:
    > Private Anlässe (Familienfeste, Reisen, Ferienverlängerungen, u.s.w.)
    > Anlässe von Vereinen und Organisationen (Sport- und Kulturveranstaltungen)
  • Die Erziehungsberechtigten sorgen in Absprache mit der betroffenen Lehrperson dafür, dass der versäumte Schulstoff wenn nötig nachgeholt wird.
  • Die Jokertage sind durch die Erziehungsberechtigten spätestens 1 Tag im Voraus der Klassenlehrperson schriftlich, ohne Begründung bekannt zu geben.
  • Die Jokertage dürfen nicht bezogen werden bei schon geplanten oder angekündigten Klassen- oder Schulanlässen und Prüfungen.
  • Die Klassenlehrperson führt Buch über die bezogenen Jokertage.

5. Urlaub und Dispensation

  • Urlaube, welche den unter 4. genannten Anspruch übersteigen, müssen mindestens 4 Wochen vor Urlaubsbeginn schriftlich und begründet (mit dem Urlaubsformular) der Klassenlehrperson zuhanden der zuständigen Instanz (siehe 7. Verantwortung) eingereicht werden.
  • Download als pdf-Dokument:   Urlaubsgesuch

6. Sanktionen

  • Bei unentschuldigten Absenzen von weniger als 2 Tagen ist folgender Ablauf zu befolgen:
    1. Aussprache zwischen der Klassenlehrperson und den Erziehungsberechtigten
    2. Im Wiederholungsfall wird eine schriftliche Ermahnung von der Schulleitung an die Erziehungsberechtigten gerichtet.
  • Im Wiederholungsfall oder bei längeren unentschuldigten Absenzen kann der Schulrat die Erziehungsberechtigten auf Antrag der Schulleitung ermahnen oder mit Busse bis zu 5'000 Franken bestrafen (§69 Bildungsgesetz).

7. Verantwortung
Für die Einhaltung der Absenzenordnung sind die Erziehungsberechtigten und die Lehrpersonen verantwortlich.
Für die Bewilligung von Beurlaubungen sind zuständig und verantwortlich:
> Entschuldigte Absenzen und Jokertage: die Klassenlehrpersonen
> Urlaube und Dispensationen (siehe 5.): die Schulleitung
> Urlaube länger als zwei Wochen: der Schulrat
Die Klassenlehrpersonen führen Buch über die Absenzen und die bezogenen Jokertage. Die Kontrolle obliegt der Schulleitung.
Schulleitung und Schulrat bewahren die bewilligten Urlaubsgesuche auf.

 
Amt für Volksschulen
Link: www.avs.bl.ch
 
Anmelden an unsere Schule

Bitte drucken Sie das unten stehende Anmeldeformular aus und schicken Sie es ausgefüllt per Post an die Schulleitung der Primarschule Sissach.
Melden Sie Ihr Kind bei der momentanen Lehrperson ab und vereinbaren Sie mit ihr, wer die Zeugnisse und die schulärztlichen Unterlagen dem neuen Schulort überbringt. Sobald wir Ihr Kind in einen Kindergarten oder eine Klasse eingeteilt haben, erhalten Sie von uns einen Brief mit der Klassenbezeichnung und der Adresse der zuständigen Lehrperson.

pdf Anmeldeformular.pdf


Wenn Sie Fragen zum Eintritt in unsere Schule haben, wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat.

 
Austritt aus der Schule
Ihr Kind verlässt unsere Schule. Bitte melden Sie sich möglichst frühzeitig bei der Lehrperson Ihres Kindes und geben Sie die neue Adresse und den neuen Schulort an. Die Lehrperson füllt dann die Übertrittsanzeige aus und diese wird an die neue Schule geschickt.
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B....
 
Begabungs- und Begabtenförderung

Auf Antrag des Schulpsychologischen Dienstes werden Kinder mit ausserordentlichen Fähigkeiten in einem oder mehreren Bereichen einzeln innerhalb oder in einer Gruppe ausserhalb der Klasse von einer Lehrperson mit einer speziellen Weiterbildung gefördert. Dies findet in der Regel während der Unterrichtszeit statt und ist gratis.

Das Konzept zur Begabungs-und Begabtenförderung können Sie als pdf-Dokument ansehen.

pdf Konzept_Begabungsfoerderung.pdf

 

 
Bibliothek  (Kirchgasse 11)

Der Kindergarten und die Primarschule benutzen die Gemeindebibliothek. Alle Kinder können dort auch in der Freizeit Bücher und andere Medien ausleihen. Das Nähere regelt die Bibliotheksordnung.

www.bibliothek.sissach.ch

 

BibliothekÖffnungszeiten:

  • Dienstag, 15.00 - 20.00 Uhr
  • Mittwoch, 12.00 - 18.00 Uhr
  • Donnerstag, 9.30 - 11.30 Uhr
  • Freitag, 15.00 - 18.00 Uhr
  • Samstag, 9.30 - 11.30 Uhr

In den Schulferien hat die Bibliothek jeden Dienstag und Freitag geöffnet.

 

 
Blockzeiten an unserer Schule
In Sissach gelten für den Kindergarten und die Primarschule vormittags reduzierte Blockzeiten von 8.50 Uhr bis 11.50 Uhr. Im ersten Halbjahr der 1. Klasse wird von dieser Blockzeitenregelung abgewichen.
Der Unterricht beginnt an einigen Wochentagen aber auch schon um 8.00 Uhr, und auch die Nachmittagszeiten sind unterschiedlich.
Die Einführungsklassen und Kleinklassen haben noch keine Blockzeiten.
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C....
 
Computer
Wir unterhalten einen kleinen Computerraum mit fünf Schülerstationen, welche von den SchülerInnen während dem Unterricht benutzt werden können. Einige Klassen haben eigene Computer als zusätzliche Arbeitsstationen in ihren Schulzimmern.
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D....
 
Deutsch als Zweitsprache
Für fremdsprachige Kinder mit unvollständigen Deutschkenntnissen werden Förderkurse in kleinen Gruppen angeboten. Der Besuch findet in der Regel während des Unterrichts statt und ist gratis.
Nähere Informationen erhalten Sie durch die Klassenlehrperson.
 
Dispensation
siehe Absenzenordnung
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E....
 
Elterngespräche
Es ist wichtig und deshalb auch gesetzlich vorgegeben, dass Eltern und Schule in regelmässigem Kontakt stehen und Informationen austauschen, die für die Entwicklung und Förderung des Kindes bedeutend sind. Gesundheitliche Besonderheiten, zu berücksichtigende Schwächen oder Eigenheiten und ihre Hintergründe können von der Lehrperson nur dann verantwortungsvoll berücksichtigt werden, wenn die Eltern ihr diese Inhalte anvertrauen. Die Lehrpersonen unterstehen der Schweigepflicht.
 
Einzeltherapie
siehe Spezielle Förderung
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F....
 
Ferien
Die aktuellen Feriendaten finden Sie hier: Ferien Kt. BL
 
Ferien und schulfreie Tage Primarschule und Kindergarten Sissach: pdf Ferien-PSSI_10-12.pdf
 
Ferienverlängerung
siehe Absenzenordnung
 
Download als pdf-Dokument:   Urlaubsgesuch
 
Förderunterricht
siehe Spezielle Förderung
 
Formulare

Download als pdf-Dokument:

 
Fundgegenstände
Fundgegenstände werden im Schulhaus im Erdgeschoss in einer grossen Kiste gesammelt. Gefundene Wertgegenstände werden in einer abgeschlossenen Vitrine ausgestellt und können mit der Klassenlehrperson abgeholt werden.
Vor den Sommerferien und vor den Fasnachtsferien werden alle nicht abgeholten Fundgegenstände noch einmal eine Woche lang zum Abholen ausgestellt, bevor sie entsorgt werden.
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H....
 
Hausaufgabenbegleitung
Dieses Angebot der Gruppe "Frauen für Familien" der kath. und ref. Kirchgemeinden Sissach steht allen Kindern der Primarschule Sissach offen. Die Hausaufgabenbegleitung findet am Montag, Dienstag und Donnerstag von 15.30 bis 17.15 Uhr im "Mittagstischhaus" (Gottesackerweg 1) statt.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrpersonen oder gehen Sie mit Ihrem Kind ein erstes Mal mit zur Hausaufgabenbegleitung.
 
Haus- und Schulwegordnung Kindergarten

1. Ziel und Zweck
Die Hausordnung und die Schulwegordnung des Kindergartens sollen einen geregelten Kindergartenbetrieb sicherstellen und den Kindern, den LehrerInnen sowie den nicht unterrichtenden MitarbeiterInnen des Kindergartens den Umgang miteinander erleichtern.

2. Geltungsbereich
Die Hausordnung Kindergarten gilt für das Gebäude und den Garten des betreffenden Kindergartens. Die Schulwegordnung gilt für alle Kindergärten in Sissach.

3. Verantwortung
Jede Lehrperson des Kindergartens ist für die Einhaltung ihrer Hausordnung und der gemeinsamen Schulwegordnung verantwortlich.

4. Inhalt

  • Hausordnung im Kindergarten
    Jeder Kindergarten hat seine eigene Hausordnung.
  • Schulwegordnung
    Der Weg in den Kindergarten und wieder nach Hause liegt im Verantwortungsbereich der Eltern. Die südlich der Hauptstrasse wohnenden Kinder werden angehalten, die Fussgängerunterführung oder den Fussgängerstreifen bei der Ampel zu benützen.
  • Verabschiedung ausserhalb des Kindergartens
    Ist eine Lehrperson mit der Klasse unterwegs, kann sie auf dem Rückweg ein Kind in der Nähe der Wohnung verabschieden. Das schriftliche Einverständnis der Eltern wird anfangs Schuljahr eingeholt.
 
Haus-, Pausenplatz- und Schulwegordnung Primarschule

1. Ziel und Zweck

Die Haus-, Pausenplatz- und Schulwegordnung der Primarschule sollen einen geregelten Schulbetrieb sicherstellen und den SchülerInnen, den LehrerInnen sowie den nicht unterrichtenden MitarbeiterInnen der Schule den Umgang miteinander erleichtern.

2. Geltungsbereich
Die Hausordnung gilt für die Primarschule mit ihren verschiedenen Gebäuden. Die Pausenplatzordnung gilt für den Pausenplatz südlich und westlich des Schulhauses und der Turnhalle.

3. Verantwortung
Jede Lehrperson ist für die Einhaltung der gemeinsamen Haus-, Pausenplatz-, und Schulwegordnung der Primarschule mitverantwortlich und greift ein, wenn sie ein Überschreiten der Abmachungen feststellt, und zwar nicht nur bei den Kindern der eigenen Klasse. Jede Klassenlehrkraft sorgt dafür, dass die SchülerInnen den Inhalt der Schulordnung kennen und dass Interventionen von anderen Lehrpersonen akzeptiert werden.
Die Konsequenzen bei Überschreitungen muss der Konvent regelmässig besprechen und gemeinsam festlegen.

4. Hausordnung im Schulhaus

  • Die Kinder betreten beim ersten Läuten (5 Minuten vor Unterrichtsbeginn) das Schulhaus und begeben sich direkt ins Unterrichtszimmer.
  • Die Lehrkräfte beginnen den Unterricht pünktlich.
    Die kurzen Pausen können durch die Lehrkräfte festgelegt werden. Die SchülerInnen stehen dabei unter Aufsicht der Lehrpersonen und dürfen bei einem Aufenthalt im Gang die anderen Klassen nicht stören.
  • Der Südeingang wird nur von SchülerInnen des Parterres benutzt.
  • Die Kinder tragen im Schulzimmer Finken.
  • Während der grossen Pause verlassen alle Kinder das Schulhaus. Die Lehrpersonen sorgen dafür, dass die Kinder pünktlich in die Pause gehen können (Turnstunde pünktlich beenden). Sie halten die Kinder dazu an, dass diese anfangs oder nach der Pause das WC aufsuchen.
  • Die SchülerInnen betreten das Schulhaus erst beim Pausenläuten. Sie halten sich bis dahin auf dem Pausenplatz auf. Gänge und WC-Anlagen sind keine Aufenthaltsräume.
  • Während der Schulstunden wird ruhig durch das Schulhaus gegangen.
  • Während der Schulstunden müssen Aktivitäten um das Schulhaus unter Rücksichtnahme des übrigen Unterrichtsgeschehens gestaltet werden.
  • Nach Schulschluss dürfen sich die Kinder nur in Anwesenheit ihrer Lehrperson im Schulhaus aufhalten.
    Ausnahmen bewilligt die Klassenlehrperson.
  • Im Schulhaus ist es verboten, die rollenden Spiel- und Sportgeräte zu benützen (Rollerskates und Kickboards) oder damit zu spielen (Bälle).
    Die Kickboards werden vor dem Betreten des Pausenplatzes in den dafür vorgesehenen Ständern an der Nordseite des Schulhauses abgestellt. Die Haftung für Beschädigungen und Diebstähle wird abgelehnt.
  • Persönliche elektronische Geräte dürfen während der Schule nicht benutzt werden.
  • Fundgegenstände dürfen nur von der eigenen Klassenlehrkraft herausgegeben werden.
  • Über die Mittagszeit und bei Tagesschulschluss schliesst die Lehrperson das Schulzimmer, die Turnhalle und Werkräume ab und kontrolliert, ob alle Fenster geschlossen und alle Lichter gelöscht sind.
  • Ab 17.30 Uhr sind das LehrerInnenzimmer und die Eingangstüren des Schulhauses zu schliessen. Jede Lehrkraft kontrolliert vor dem Abschliessen des LehrerInnenzimmers, ob der Kopierapparat abgeschaltet und das Licht gelöscht ist.
  • Die Benützung des LehrerInnenzimmers als Gruppenraum ist erlaubt. SchülerInnen dürfen nur unter Aufsicht der Lehrperson den Kopierapparat benutzen. Nur in ganz dringenden Fällen dürfen SchülerInnen auf Geheiss der Klassenlehrkraft telefonieren.
  • Auf dem ganzen Schulhausareal und in den Schulhäusern gilt Rauchverbot.


5. Pausenplatzordnung

  • Die Lehrpersonen sind verantwortlich, dass die SchülerInnen das Schulhaus während der grossen Pause verlassen.
  • Die Pausenaufsicht (zwei Lehrpersonen) hält sich während der ganzen Pause auf dem Pausenareal auf.
  • Den SchülerInnen stehen für den Pausenaufenthalt die Plätze südlich und westlich von Schulhaus und Turnhalle zur Verfügung. Der Platz nördlich des Schulhauses ist Parkplatz. Die SchülerInnen dürfen den Pausenplatz nicht verlassen.
  • Auch die SchülerInnen, welche vor oder nach der grossen Pause den Unterricht im Feuerwehrmagazin besuchen, verbringen die Pause auf dem Pausenplatz.
  • Eine Hinweistafel an beiden Ausgängen zeigt an, ob das Betreten aller Rasenflächen erlaubt ist. Der Hauswart ist für das Aufstellen der Hinweistafel verantwortlich. Die Pausenaufsicht sorgt für konsequente Einhaltung dieser Regel (Meldung an Klassenlehrkraft).
  • Fussballspiele und Unihockey (nach speziellem Plan) finden nur auf dem Areal hinter der Turnhalle und auf dem roten Platz statt; Schneeballschlachten nur hinter der Turnhalle.
  • Generell verboten sind Wasserballons und spielzeugähnliche und richtige Waffen. Der Konvent kann weitere Verbote erlassen.
  • Der Spielkasten und die -truhe werden von 5. Klässlern betreut, diese warten vor der grossen Eingangstüre (nicht im Schulgebäude), die Türe bleibt während der Pause offen.
  • Abfälle (Znünipapier, Milchpackungen etc.), PET und Kompost gehören in die entsprechenden Abfallbehälter.
  • Der Pausenplatz wird einmal wöchentlich durch eine Klasse gereinigt. Der Einsatz erfolgt nach einem Plan.
  • Das Velo fahren, das Fahren mit Rollerskates und –boards auf dem Pausenplatz ist ausserhalb der Schulzeit erlaubt. (Mo, Di, Do, Fr ab 16.00 Uhr, Mittwochnachmittag und am Wochenende)
    > Mofa fahren ist generell verboten.

6. Schulwegordnung

  • Der Weg in die Schule und wieder nach Hause liegt im Verantwortungsbereich der Eltern. Die südlich der Hauptstrasse wohnenden Kinder werden angehalten, die Fussgängerunterführung oder den Fussgängerstreifen bei der Ampel zu benützen.
  • Die Kinder dürfen von der 4. Klasse an mit den Velo zur Schule kommen. Diese Regelung wird den Eltern zur Einhaltung empfohlen. Die Velos werden in den Veloständern nördlich des Schulhauses oder hinter dem Werkhof abgestellt.
  • Wechselt eine Lehrperson während der Unterrichtszeit den Schulort (Turnen in der Bützenen, Schlittschuh fahren, Schwimmbadbesuch, ...), vereinbart sie anfangs des Schuljahres mit allen Eltern schriftlich (Formular), wie dieser Wechsel stattfindet.
  • Verabschiedung ausserhalb des Schulhauses
    Ist eine Lehrperson mit der Klasse unterwegs, kann sie auf dem Rückweg ein Kind in der Nähe der Wohnung verabschieden. Das schriftliche Einverständnis der Eltern wird anfangs Schuljahr eingeholt.
  • Die Eltern bestimmen mit dem Kind den sichersten Weg zum Schulhaus. Die Eltern werden gebeten, das Kind auf dem Schulweg einige Male zu begleiten und es auf gefährliche Stellen aufmerksam zu machen.
  • Die Eltern werden gebeten, die Kinder nicht mit dem Auto in die Schule zu fahren, denn der Verkehr um das Schulhaus steigt dadurch beachtlich, und es entstehen immer wieder gefährliche Situationen für andere Kinder.
  • Bei Fahrten mit dem Velo während der Schulzeit gilt eine allgemeine Helmtragpflicht.
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I....
 
Informationsbroschüre
Eine jährlich aktualisierte Informationsbroschüre wird allen Eltern verteilt. Hier können Sie die aktuelle infobroschüre downloaden: Infobroschuere-10_11.pdf
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J....
 
Jokertage
siehe Absenzenordnung
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K....
 
Krankheit
siehe Absenzenordnung
 
Kinder und Jugendpsychiatrischer Dienst
siehe www.kpd.ch/kjpd/
 
Kunsteisbahn
Nach den Herbstferien bis zu den Sportferien gehen die Primarschülerinnen und -schüler regelmässig auf die Kunsteisbahn.
Die Kinder können für diese Zeit in der Schule Schlittschuhe mieten.
(Mietkosten für die 1. und 2. Klassen Fr. 15.–, für die 3. - 5. Klassen Fr. 20.–)
 
Konflikte

Bei Unklarheiten oder Differenzen mit der Lehrperson Ihres Kindes bitten wir Sie, mit ihr direkt die Situation zu besprechen.
Erst wenn das Problem nicht bereinigt werden kann, bietet sich die Schulleitung den Eltern wie auch der Lehrperson zur Klärungshilfe an.

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L....
 
Lehrpersonen
Alle Lehrpersonen an unserer Schule finden Sie auf diesem pdf-Dokument (Download 41 KB).
 
Leitbild

Das "Leitbild Kindergarten und Primarschule Sissach" richtet sich an alle, an unserer Schule beteiligten Personen

  • Kinder
  • Lehrpersonen
  • Erziehungsberechtigte
  • Schulleitung
  • Schulrat
  • Sekretariat
  • Hauswart
  • Reinigungspersonal


Atmosphäre
An unserer Schule begegnen wir uns alle mit Echtheit, Wertschätzung und Respekt. Darauf basierend schaffen wir klare Rahmenbedingungen, die Raum für offenes und entspanntes Zusammenarbeiten, sowie für lebendiges und vertieftes Lernen und Spielen geben.

Unterricht
Der Unterricht an unserer Schule fördert das Kind bestmöglich in seiner individuellen Entwicklung und schafft einen Bezug zu seiner Lebenswelt. Er basiert auf dem kantonalen Lehrplan.

Kollegium
In unserem vielfältigen, durchmischten Kollegium schätzen und respektieren wir die verschiedenen Fähigkeiten und Meinungen der einzelnen Persönlichkeiten. Daraus entsteht eine Gemeinschaft, in der sich alle wohlfühlen. Um dies zu fördern, setzen wir regelmässig Zeit ein.

Zusammenarbeit
Die Lehrpersonen nehmen Kontakt zu den Erziehungsberechtigten auf und pflegen den regelmässigen Informationsaustausch zum Wohle des Kindes.

Infrastruktur
Unsere Schule hat genügend Innenräume und Aussenanlagen, die den Anforderungen eines zeitgemässen Unterrichts genügen.

siehe auch > Leitbild

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M....
 
Mittagstisch

Die Gemeinde bietet für die Kinder der Primarschule einen Mittagstisch an. Dieser findet während der Schulzeit jeweils von Montag bis Freitag von 12.00 Uhr bis 13.30 Uhr im "Mittagstischhaus" (Gottesackerweg 1) statt, sofern mindestens 5 Kinder angemeldet sind. Die Anmeldung und die Betriebsordnung befinden sich auf der Homepage der Gemeinde.

www.sissach.ch/Mittagstisch-Primarschule-und-Kindergarten.428.0.html

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P....
 
Pausenverpflegung

Primarschule
In der 10 Uhr-Pause bietet unser Hauswart, Herr Zeller, folgende Verpflegung an:
> Pausenbrötchen zu 80 Rappen
> Pausenäpfel werden von November bis März angeboten. Entsprechende Bonkarten können über die Klassenlehrperson bezogen werden.
Dieses Angebot soll nicht die Pausenverpflegung des Elternhauses konkurrenzieren, sondern eine Alternative zum Süsswarenkonsum darstellen.
Wichtig ist, dass Ihr Kind zu einer sinnvollen Zwischenverpflegung kommt.

Kindergarten
Es wird nur am Vormittag ein gemeinsames Znüni eingenommen. Bitte achten sie auf ein gesundes Znüni.

 
Pausenordnung
siehe Hausordnung
 
Privatschulen
 
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S....
 
Schularzt

Im freiwilligen Kindergartenjahr und im 4. und 7. Schuljahr werden die Schülerinnen und Schüler auf Weisungen der Volkswirtschaft- und Sanitätsdirektion BL auf ihren Gesundheitszustand hin untersucht. Die Kontrollen sind obligatorisch.
Die Eltern haben die Wahl, die Untersuchung durch den Schularzt oder den Privatarzt ausführen zu lassen. Die Kosten bei einer Untersuchung durch den Privatarzt gehen zu Lasten der Eltern.
Den Untersuchungstermin mit den entsprechenden Unterlagen erhalten Sie jeweils vom Schulärztlichen Dienst Sissach.

 

Kindergarten und 1. Klasse
Dr. med. Befekadu Makonnen
Postgasse 5, 4450 Sissach
Telefon: 061 971 43 43
     
4. Klasse
Dr. med. Martin Schwab
Kirchgasse 17, 4450 Sissach
Telefon: 061 971 82 80
 
Schulfreie Tage
Die Ferienregelung und schulfreie Tage für den Kindergarten und die Primarschule Sissach finden Sie auf diesem pdf-Dokument: > pdf Ferien-PSSI_08-10.pdf
 
Schulpsychologischer Dienst
Schulpsychologischer Dienst
4410 Liestal
Telefon: 061 926 70 20
 
Schulweg
siehe Hausordnung
 
Schulzahnpflege

In unserer Gemeinde können sich die Kinder durch private Schulzahnärzte zu günstigeren Tarifen behandeln lassen. Es wird ein Mal pro Jahr zur Kontrolle aufgeboten. Anmeldeformulare werden durch die Lehrperson verteilt.

 

Markus Bracher
Bergweg 2, 4450 Sissach
Telefon privat: 061 971 17 92
 
Schlittschuhvermietung
siehe Kunsteisbahn
 
Sekretariat
Esther Itin
Schulstrasse 7
Telefon: 061 976 13 61 Email
 
Bürozeiten:        
Dienstag 14.00 - 17.00 Uhr      
Donnerstag 09.00 - 11.45 Uhr      
 
Spezielle Förderung
Kinder mit besonderen Bedürfnissen im schriftsprachlichen und mathematischen Bereich können von folgenden Angeboten profitieren:
Einzeltherapie: Die Eltern oder die Lehrperson(nur mit dem Einverständnis der Eltern) melden das Kind beim Schulpsychologischen Dienst (SPD) an. Ergibt sich aus der Abklärung ein Therapiebedarf stellt der SPD Antrag an die Schulleitung für die Bewilligung und die Finanzierung. Die Einzeltherapie findet während oder ausserhalb des Unterrichtes statt.
Fördergruppen: Im 2. und 3. Schuljahr besteht ein niederschwelliges, präventives Angebot für Sprache und Mathematik. Es versucht, sich abzeichnende Schwierigkeiten aufzufangen. Die Zuweisung erfolgt über die Begutachtung von Klassenarbeiten und die Alltagserfahrungen der Klassenlehrperson mit dem Kind. Bei der Auswahl ist die Lehrperson der speziellen Förderung mitbeteiligt. Mit dem schriftlichen Einverständnis der Eltern beantragt die Förderlehrperson bei der Schulleitung die benötigte Anzahl Förderstunden.
Die Förderlehrperson arbeitet mit der Klassenlehrperson zusammen, mit dem Ziel, entstandene Lernlücken aufzuarbeiten. Der Förderunterricht findet in Gruppen während des Unterrichtes statt.
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U....
 
Urlaube
siehe Absenzenordnung
 
Download als pdf-Dokument:   Urlaubsgesuch
 
Unterrichtsbesuche
Der Besuch im Unterricht Ihres Kindes ist Bestandteil Ihres Elternrechtes. Sie erhalten dadurch Einblick in die Schultätigkeit Ihres Kindes. Sprechen Sie sich bitte im Voraus mit der Lehrperson ab.
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W....
 
Wegzug
siehe Austritt aus der Schule
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Z....
 
Znüni
siehe Pausenverpflegung
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