| Infos von A - Z |
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der gewünschten Information. |
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| A.... |
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| Absenzenordnung
der Kinder und der Lehrpersonen |
Die „Absenzenordnung
SchülerInnen“ zeigt auf, wie das Absenzen-, Urlaubs- und Dispensationswesen
geregelt ist und stellt eine einheitliche Regelung an der Schule sicher.
1. Definition
- Als Absenz gilt jede entschuldigte oder unentschuldigte Abwesenheit
von der Schule.
- Als unentschuldigte Absenz gilt jedes Versäumen des Unterrichts
ohne erbrachte Entschuldigung.
2. Entschuldigungsgründe
Als Entschuldigungsgründe gelten insbesondere:
- Krankheit oder Unfall der Schülerin oder des Schülers.
- Höhere Gewalt, insbesondere Witterungs- und Strassenverhältnisse,
die den Schulbesuch verunmöglichen.
- Tod von Familienangehörigen oder Bezugspersonen.
- ausserordentlicher Arztbesuch
- Jokertage
- bewilligte Urlaube
3. Meldung der Absenz
- Die zuständige Lehrperson ist im Voraus oder unmittelbar nach
Eintreten eines Entschuldigungsgrundes zu benachrichtigen.
- Bei Absenzen wegen Krankheit und Unfall des Schulkindes von mehr als
drei Tagen nehmen die Erziehungsberechtigten direkt Kontakt mit der
Klassenlehrperson auf.
- Bei Absenzen von mehr als fünf Tagen kann die Klassenlehrperson
ein ärztliches Zeugnis verlangen.
- Fehlt ein Kind unentschuldigt im Unterricht, nimmt die zuständige Lehrperson spätestens bis 15 Minuten nach Unterrichtsbeginn mit den Erziehungsberechtigten telefonisch Kontakt auf.
4. Jokertage
- Jede Schülerin und jeder Schüler hat pro Schuljahr Anspruch
auf maximal zwei Jokertage.
- Die Jokertage können innerhalb eines Schuljahres kumuliert oder
auf Halbtage verteilt werden.
- Nicht bezogene Jokertage können nicht auf das nächste Schuljahr
übertragen werden.
- Die Jokertage können frei eingesetzt werden für:
> Private Anlässe (Familienfeste, Reisen, Ferienverlängerungen,
u.s.w.)
> Anlässe von Vereinen und Organisationen (Sport- und Kulturveranstaltungen)
- Die Erziehungsberechtigten sorgen in Absprache mit der betroffenen
Lehrperson dafür, dass der versäumte Schulstoff wenn nötig
nachgeholt wird.
- Die Jokertage sind durch die Erziehungsberechtigten spätestens
1 Tag im Voraus der Klassenlehrperson schriftlich, ohne Begründung
bekannt zu geben.
- Die Jokertage dürfen nicht bezogen werden bei schon geplanten
oder angekündigten Klassen- oder Schulanlässen und Prüfungen.
- Die Klassenlehrperson führt Buch über die bezogenen Jokertage.
5. Urlaub und Dispensation
- Urlaube, welche den unter 4. genannten Anspruch übersteigen,
müssen mindestens 4 Wochen vor Urlaubsbeginn schriftlich und begründet
(mit dem Urlaubsformular) der Klassenlehrperson zuhanden der zuständigen
Instanz (siehe 7. Verantwortung) eingereicht werden.
- Download als pdf-Dokument:
Urlaubsgesuch
6. Sanktionen
- Bei unentschuldigten Absenzen von weniger als 2 Tagen ist folgender
Ablauf zu befolgen:
1. Aussprache zwischen der Klassenlehrperson und den Erziehungsberechtigten
2. Im Wiederholungsfall wird eine schriftliche Ermahnung von der Schulleitung
an die Erziehungsberechtigten gerichtet.
- Im Wiederholungsfall oder bei längeren unentschuldigten Absenzen
kann der Schulrat die Erziehungsberechtigten auf Antrag der Schulleitung
ermahnen oder mit Busse bis zu 5'000 Franken bestrafen (§69 Bildungsgesetz).
7. Verantwortung
Für die Einhaltung der Absenzenordnung sind die Erziehungsberechtigten
und die Lehrpersonen verantwortlich.
Für die Bewilligung von Beurlaubungen sind zuständig und verantwortlich:
> Entschuldigte Absenzen und Jokertage: die Klassenlehrpersonen
> Urlaube und Dispensationen (siehe 5.): die Schulleitung
> Urlaube länger als zwei Wochen: der Schulrat
Die Klassenlehrpersonen führen Buch über die Absenzen und die
bezogenen Jokertage. Die Kontrolle obliegt der Schulleitung.
Schulleitung und Schulrat bewahren die bewilligten Urlaubsgesuche auf. |
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| Amt für Volksschulen |
| Link:
www.avs.bl.ch |
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| Anmelden an unsere
Schule |
Bitte drucken Sie das
unten stehende Anmeldeformular aus und schicken Sie es ausgefüllt
per Post an die Schulleitung der Primarschule Sissach.
Melden Sie Ihr Kind bei der momentanen Lehrperson ab und vereinbaren Sie
mit ihr, wer die Zeugnisse und die schulärztlichen Unterlagen dem
neuen Schulort überbringt. Sobald wir Ihr Kind in einen Kindergarten
oder eine Klasse eingeteilt haben, erhalten Sie von uns einen Brief mit
der Klassenbezeichnung und der Adresse der zuständigen Lehrperson.
Anmeldeformular.pdf
Wenn Sie Fragen zum Eintritt in unsere Schule haben, wenden Sie sich bitte
an unser Sekretariat.
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| Austritt
aus der Schule |
| Ihr Kind verlässt unsere
Schule. Bitte melden Sie sich möglichst frühzeitig bei der Lehrperson
Ihres Kindes und geben Sie die neue Adresse und den neuen Schulort an. Die
Lehrperson füllt dann die Übertrittsanzeige aus und diese wird
an die neue Schule geschickt. |
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| B.... |
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| Begabungs- und Begabtenförderung |
Auf Antrag des Schulpsychologischen Dienstes werden Kinder mit ausserordentlichen Fähigkeiten in einem oder mehreren Bereichen einzeln innerhalb oder in einer Gruppe ausserhalb der Klasse von einer Lehrperson mit einer speziellen Weiterbildung gefördert. Dies findet in der Regel während der Unterrichtszeit statt und ist gratis.
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| Bibliothek
(Kirchgasse 11) |
Der Kindergarten und die
Primarschule benutzen die Gemeindebibliothek. Alle Kinder können
dort auch in der Freizeit Bücher und andere Medien ausleihen. Das
Nähere regelt die Bibliotheksordnung.
www.bibliothek.sissach.ch
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Öffnungszeiten:
- Dienstag, 15.00 - 20.00 Uhr
- Mittwoch, 12.00 - 18.00 Uhr
- Donnerstag, 9.30 - 11.30 Uhr
- Freitag, 15.00 - 18.00 Uhr
- Samstag, 9.30 - 11.30 Uhr
In den Schulferien hat die Bibliothek jeden Dienstag und Freitag geöffnet.
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| Blockzeiten an
unserer Schule |
In Sissach gelten für
den Kindergarten und die Primarschule vormittags reduzierte Blockzeiten
von 8.50 Uhr bis 11.50 Uhr. Im ersten Halbjahr der 1. Klasse wird von dieser
Blockzeitenregelung abgewichen.
Der Unterricht beginnt an einigen Wochentagen aber auch schon um 8.00 Uhr,
und auch die Nachmittagszeiten sind unterschiedlich.
Die Einführungsklassen und Kleinklassen haben noch keine Blockzeiten. |
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| C.... |
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| Computer |
| Wir unterhalten einen kleinen
Computerraum mit fünf Schülerstationen, welche von den SchülerInnen
während dem Unterricht benutzt werden können. Einige Klassen haben
eigene Computer als zusätzliche Arbeitsstationen in ihren Schulzimmern. |
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| D.... |
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| Deutsch als Zweitsprache |
Für fremdsprachige Kinder
mit unvollständigen Deutschkenntnissen werden Förderkurse in kleinen
Gruppen angeboten. Der Besuch findet in der Regel während des Unterrichts
statt und ist gratis.
Nähere Informationen erhalten Sie durch die Klassenlehrperson. |
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| Dispensation |
| siehe Absenzenordnung |
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| E.... |
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| Elterngespräche |
| Es ist wichtig und deshalb
auch gesetzlich vorgegeben, dass Eltern und Schule in regelmässigem
Kontakt stehen und Informationen austauschen, die für die Entwicklung
und Förderung des Kindes bedeutend sind. Gesundheitliche Besonderheiten,
zu berücksichtigende Schwächen oder Eigenheiten und ihre Hintergründe
können von der Lehrperson nur dann verantwortungsvoll berücksichtigt
werden, wenn die Eltern ihr diese Inhalte anvertrauen. Die Lehrpersonen
unterstehen der Schweigepflicht. |
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| Einzeltherapie |
| siehe Spezielle
Förderung |
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| Externe Evaluation |
Im Januar 2011 wurde unsere Schule durch das Amt für Volksschulen BL einer externen Evaluation unterzogen. Sie können nun den Evaluationsbericht runterladen und einsehen. |
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| F.... |
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| Ferien |
| Die aktuellen Feriendaten
finden Sie hier: Ferien
Kt. BL |
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Ferien und schulfreie Tage Primarschule und
Kindergarten Sissach: Ferien-PSSI_11-12.pdf |
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| Ferienverlängerung |
| siehe Absenzenordnung |
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| Download als pdf-Dokument:
Urlaubsgesuch |
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| Förderunterricht |
| siehe Spezielle
Förderung |
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| Formulare |
Download als pdf-Dokument:
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| Fundgegenstände |
Fundgegenstände werden
im Schulhaus im Erdgeschoss in einer grossen Kiste gesammelt. Gefundene
Wertgegenstände werden in einer abgeschlossenen Vitrine ausgestellt
und können mit der Klassenlehrperson abgeholt werden.
Vor den Sommerferien und vor den Fasnachtsferien werden alle nicht abgeholten
Fundgegenstände noch einmal eine Woche lang zum Abholen ausgestellt,
bevor sie entsorgt werden. |
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| H.... |
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| Hausaufgabenbegleitung |
Das Angebot der Gemeinde steht allen Kindern der Primarschule Sissach offen. Die Hausaufgabenbegleitung findet am Montag, Dienstag und Donnerstag von 15.30 bis 17.15 Uhr im "Mittagstischhaus" (Gottesackerweg 1) statt. Weitere Informationen und die Anmeldung befinden sich auf der Website der Gemeinde Sissach.
Link zur Gemeinde Sissach mit Anmeldeformular und Betriebsordnung. |
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| Hausordnung |
Siehe Schulordnung Kindergarten und Schule (Haus-, Pausenplatz- und Schulwegordnung) |
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| I.... |
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| Informationsbroschüre |
| Eine jährlich aktualisierte Informationsbroschüre wird allen Eltern verteilt. Hier können Sie die aktuelle infobroschüre downloaden: Infobroschuere-11_12.pdf |
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| Informationsblätter |
| Auf der Seite 'Infoblätter für Eltern' können Sie die von den Kindern nach Hause gebrachten Informationsblätter als pdf runterladen. |
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| J.... |
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| Jokertage |
| siehe Absenzenordnung |
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| K.... |
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| Krankheit |
| siehe Absenzenordnung |
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| Kinder und Jugendpsychiatrischer
Dienst |
| siehe www.kpd.ch/kjpd/ |
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| Kunsteisbahn |
Nach den Herbstferien bis
zu den Sportferien gehen die Primarschülerinnen und -schüler regelmässig
auf die Kunsteisbahn.
Die Kinder können für diese Zeit in der Schule Schlittschuhe mieten. |
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| Konflikte |
Bei Unklarheiten oder
Differenzen mit der Lehrperson Ihres Kindes bitten wir Sie, mit ihr direkt
die Situation zu besprechen.
Erst wenn das Problem nicht bereinigt werden kann, bietet sich die Schulleitung
den Eltern wie auch der Lehrperson zur Klärungshilfe an. |
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| L.... |
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| Lehrpersonen |
Alle aktuellen Primarschul-Lehrpersonen unserer
Schule finden Sie auf diesem
pdf-Dokument.
Alle aktuellen Kindergarten-Lehrpersonen unserer
Schule finden Sie auf diesem pdf-Dokument. |
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| Leitbild |
Das "Leitbild
Kindergarten und Primarschule Sissach" richtet sich an alle, an unserer
Schule beteiligten Personen
- Kinder
- Lehrpersonen
- Erziehungsberechtigte
- Schulleitung
- Schulrat
- Sekretariat
- Hauswart
- Reinigungspersonal
Atmosphäre
An unserer Schule begegnen wir uns alle mit Echtheit, Wertschätzung
und Respekt. Darauf basierend schaffen wir klare Rahmenbedingungen, die
Raum für offenes und entspanntes Zusammenarbeiten, sowie für
lebendiges und vertieftes Lernen und Spielen geben.
Unterricht
Der Unterricht an unserer Schule fördert das Kind bestmöglich
in seiner individuellen Entwicklung und schafft einen Bezug zu seiner
Lebenswelt. Er basiert auf dem kantonalen Lehrplan.
Kollegium
In unserem vielfältigen, durchmischten Kollegium schätzen und
respektieren wir die verschiedenen Fähigkeiten und Meinungen der
einzelnen Persönlichkeiten. Daraus entsteht eine Gemeinschaft, in
der sich alle wohlfühlen. Um dies zu fördern, setzen wir regelmässig
Zeit ein.
Zusammenarbeit
Die Lehrpersonen nehmen Kontakt zu den Erziehungsberechtigten auf und
pflegen den regelmässigen Informationsaustausch zum Wohle des Kindes.
Infrastruktur
Unsere Schule hat genügend Innenräume und Aussenanlagen, die
den Anforderungen eines zeitgemässen Unterrichts genügen.
siehe auch >
Leitbild |
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| M.... |
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| Mittagstisch |
Die Gemeinde bietet für die Kinder der Primarschule einen Mittagstisch an. Dieser findet während der Schulzeit jeweils von Montag bis Freitag von 12.00 Uhr bis 13.30 Uhr im "Mittagstischhaus" (Gottesackerweg 1) statt, sofern mindestens 5 Kinder angemeldet sind. Die Anmeldung und die Betriebsordnung befinden sich auf der Homepage der Gemeinde.
Link zur Gemeinde Sissach mit Anmeldeformular und Betriebsordnung. |
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| P.... |
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| Pausenverpflegung |
Primarschule
In der 10 Uhr-Pause bietet die Schule folgende Verpflegung
an:
> Pausenbrötchen
> Pausenäpfel werden von November bis März angeboten. Entsprechende
Bonkarten können über die Klassenlehrperson bezogen werden.
Dieses Angebot soll nicht die Pausenverpflegung des Elternhauses konkurrenzieren,
sondern eine Alternative zum Süsswarenkonsum darstellen.
Wichtig ist, dass Ihr Kind zu einer sinnvollen Zwischenverpflegung kommt.
Kindergarten
Es wird nur am Vormittag ein gemeinsames Znüni eingenommen. Bitte
achten Sie auf ein gesundes Znüni. |
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| Pausenplatzordnung |
Siehe Schulordnung Kindergarten und Schule (Haus-, Pausenplatz- und Schulwegordnung) |
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| S.... |
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| Schularzt |
Im freiwilligen Kindergartenjahr
und im 4. und 7. Schuljahr werden die Schülerinnen und Schüler
auf Weisungen der Volkswirtschaft- und Sanitätsdirektion BL auf ihren
Gesundheitszustand hin untersucht. Die Kontrollen sind obligatorisch.
Die Eltern haben die Wahl, die Untersuchung durch den Schularzt oder den
Privatarzt ausführen zu lassen. Die Kosten bei einer Untersuchung
durch den Privatarzt gehen zu Lasten der Eltern.
Den Untersuchungstermin mit den entsprechenden Unterlagen erhalten Sie
jeweils vom Schulärztlichen Dienst Sissach.
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Kindergarten und 1. Klasse
Dr. med. Befekadu Makonnen
Postgasse 5, 4450 Sissach |
Telefon: |
061 971 43 43 |
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4. Klasse
Dr. med. Martin Schwab
Kirchgasse 17, 4450 Sissach |
Telefon: |
061 971 82 80 |
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| Schulfreie Tage |
Die Ferienregelung und schulfreie
Tage für den Kindergarten und die Primarschule Sissach finden Sie auf
diesem pdf-Dokument: > Ferien-PSSI_11-12.pdf |
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| Schulordnung Kindergarten und Schule (Haus, Pausenplatz- und Schulwegordnung) |
1. Ziel und Zweck
Die Schulordnung stellt einen geregelten Schulbetrieb sicher und erleichtert den Schülerinnen und Schülern, den Lehrerinnen und Lehrern sowie den nicht unterrichtenden Mitarbeitenden den Umgang miteinander.
2. Geltungsbereich
Die Hausordnung gilt für das betreffende Gebäude. Die Pausenplatzordnung gilt für den Pausenplatz.
3. Verantwortung
Alle Schülerinnen und Schüler halten sich an die Schulordnung.
Jede Lehrperson ist für die Einhaltung der gemeinsamen Haus-, Pausenplatz-, und Schulwegordnung mitverantwortlich und greift ein, wenn sie ein Überschreiten der Abmachungen feststellt, und zwar nicht nur bei den Kindern der eigenen Klasse. Jede Klassenlehrperson sorgt dafür, dass die Schülerinnen und Schüler den Inhalt der Schulordnung kennen, und dass Interventionen von anderen Lehrpersonen akzeptiert werden. Die Konsequenzen bei Überschreitungen muss der Konvent regelmässig besprechen und gemeinsam festlegen.
4. Grundsatz
Alle Schülerinnen und Schüler begegnen sich mit Respekt und Toleranz und gehen sorgfältig mit den Mitmenschen, der Natur, dem Mobiliar und dem Material um.
A > Kindergarten
Hausordnung
Jeder Kindergarten hat seinew eigene Hausordnung.
Schulwegordnung
- Der Weg in den Kindergarten und wieder nach Hause liegt im Verantwortungsbereich der Eltern.
- Ist eine Lehrperson mit der Klasse unterwegs, kann die Lehrperson auf dem Heimweg ein Kind in der Nähe der Wohnung verabschieden. Das schriftliche Einverständnis der Eltern wird Anfang Schuljahr eingeholt.
B > Schulhaus Dorf und Bützenen
Hausordnung
- Die Schülerinnen und Schüler betreten beim ersten Läuten das Schulhaus und begeben sich direkt ins Unterrichtszimmer.
- Die Schülerinnen und Schüler tragen im Schulzimmer Finken.
- Während der Unterrichtszeit und in den kleinen Pausen halten sich die Schülerinnen und Schüler leise in den Gängen auf.
- Während der grossen Pause verlassen alle Schülerinnen und Schüler das Schulhaus.
- Ausserhalb der Unterrichtszeiten halten sich die Schülerinnen und Schüler nur nach Absprache mit der Lehrperson im Schulhaus auf.
- Im Schulhaus ist es verboten, rollende Spiel- und Sportgeräte zu benützen (Bälle, Rollerskates, Kickboards, etc.) oder damit zu spielen.
- Persönliche elektronische Geräte dürfen während der Unterrichtszeit und in den Pausen auf dem gesamten Schulgelände nicht benutzt werden.
- Auf dem ganzen Schulhausareal und in den Schulhäusern gilt Rauch-, Drogen- und Alkoholverbot.
- Generell verboten sind Spielzeugwaffen, richtige Waffen und waffenähnliches Spielzeug (Laserpointer, etc.). Der Konvent kann weitere Verbote erlassen.
Pausenplatzordnung
- Die Kinder wenden sich bei Problemen während der Pause an die Pausenaufsicht.
- Alle Schülerinnen und Schüler verbringen die grosse Pause auf dem Pausenplatz und verlassen ihn nicht.
- Eine Hinweistafel zeigt an, ob das Betreten der Rasenflächen erlaubt ist.
- Schneeballwerfen, Fussball- und Unihockeyspiele finden auf den dafür bestimmten Plätzen statt.
- Der Spielkasten wird von den Kindern der 5. Klassen betreut.
- Abfälle, PET und Kompost werden in den entsprechenden Behältern entsorgt.
- Das Fahren mit Velos, Rollerskates und –boards auf dem Pausenplatz ist ausserhalb der Unterrichtszeit erlaubt. Mofa fahren ist generell verboten.
Schulwegordnung
- Der Weg in die Schule und wieder nach Hause liegt im Verantwortungsbereich der Eltern.
- Die Schülerinnen und Schüler dürfen von der 4. Klasse an mit dem Velo zur Schule kommen. Diese Regelung wird den Eltern zur Einhaltung empfohlen.
- Die Velos und Kickboards werden in den dafür vorgesehenen Ständer abgestellt. Die Haftung für Beschädigung und Diebstahl wird abgelehnt.
- Bei Fahrten mit dem Velo während der Schulzeit gilt eine allgemeine Helmtragpflicht.
- Anfang Schuljahr vereinbart die Klassenlehrperson mit den Eltern schriftlich, wie der Wechsel des Schulortes während der Unterrichtszeit stattfindet (begleitet, selbständig, zu Fuss, mit dem Velo). Auf demselben Formular können die Eltern ihr Einverständnis geben, dass ihr Kind nach einer Exkursion auf dem Heimweg in der Nähe des Wohnortes verabschiedet werden darf.
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| Schulpsychologischer
Dienst |
Schulpsychologischer Dienst
4410 Liestal
www.schulpsychologie.bl.ch
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Telefon: |
061 926 70 20 |
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| Schulzahnpflege |
In unserer Gemeinde können
sich die Kinder durch private Schulzahnärzte zu günstigeren
Tarifen behandeln lassen. Es wird ein Mal pro Jahr zur Kontrolle aufgeboten.
Anmeldeformulare werden durch die Lehrperson verteilt.
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Gemeinde Sissach
Stefan Schaub |
Telefon: |
061 976 13 16 |
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| Schlittschuhvermietung |
| siehe Kunsteisbahn |
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| Sekretariat |
Jeannette Furter & Doris Hasler
Schulstrasse 7 |
Telefon: |
061 976 13 61 |
Email (J. Furter)
Email (D. Hasler) |
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| Bürozeiten: |
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| Montag |
14.00 - 16.30 Uhr |
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| Dienstag |
09.00 - 11.00 Uhr |
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| Dienstag |
14.00 - 16.30 Uhr |
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| Mittwoch |
14.00 - 16.30 Uhr |
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| Donnerstag |
09.00 - 11.00 Uhr |
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| Spezielle
Förderung |
Kinder mit besonderen Bedürfnissen
im schriftsprachlichen und mathematischen Bereich können von folgenden
Angeboten profitieren:
Einzeltherapie: Die Eltern oder die Lehrperson(nur mit dem Einverständnis
der Eltern) melden das Kind beim Schulpsychologischen Dienst (SPD) an. Ergibt
sich aus der Abklärung ein Therapiebedarf stellt der SPD Antrag an
die Schulleitung für die Bewilligung und die Finanzierung. Die Einzeltherapie
findet während oder ausserhalb des Unterrichtes statt.
Fördergruppen: Im 2. und 3. Schuljahr besteht ein niederschwelliges,
präventives Angebot für Sprache und Mathematik. Es versucht, sich
abzeichnende Schwierigkeiten aufzufangen. Die Zuweisung erfolgt über
die Begutachtung von Klassenarbeiten und die Alltagserfahrungen der Klassenlehrperson
mit dem Kind. Bei der Auswahl ist die Lehrperson der speziellen Förderung
mitbeteiligt. Mit dem schriftlichen Einverständnis der Eltern beantragt
die Förderlehrperson bei der Schulleitung die benötigte Anzahl
Förderstunden.
Die Förderlehrperson arbeitet mit der Klassenlehrperson zusammen, mit
dem Ziel, entstandene Lernlücken aufzuarbeiten. Der Förderunterricht
findet in Gruppen während des Unterrichtes statt. |
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| U.... |
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| Urlaube |
| siehe Absenzenordnung |
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| Download als pdf-Dokument:
Urlaubsgesuch.pdf |
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| Unterrichtsbesuche |
| Der Besuch im Unterricht
Ihres Kindes ist Bestandteil Ihres Elternrechtes. Sie erhalten dadurch Einblick
in die Schultätigkeit Ihres Kindes. Sprechen Sie sich bitte im Voraus
mit der Lehrperson ab. |
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| W.... |
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| Wegzug |
| siehe Austritt
aus der Schule |
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| Z.... |
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| Znüni |
| siehe Pausenverpflegung |
nach oben
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